
Umweltplakette
In vielen deutschen Städten ist ohne Umweltplakette kein Durchkommen mehr. Eine Verordnung nach EU-Vorgabe ist die gesetzliche Grundlage. Diese wurde im Mai 2006 durch das Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist es, emissionsarme Fahrzeuge zu kennzeichnen, um die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren. Dazu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. In Städten mit Umweltzonen werde diese durch ein neues Verkehrszeichen gekennzeichnet, die feinstaubbedingte Fahrverbote festlegen. Bei einem solchen Fahrverbot dürfen künftig lediglich Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Umweltplakette auf der Windschutzscheibe tragen.
Wer braucht eine Umweltplakette?
Autos, Lastwagen und Busse erhalten Umweltplaketten entsprechend der Höhe ihres Schadstoffausstoßes. Nicht von der Kennzeichnungsverordnung betroffen sind Mopeds und Motorräder (zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge). Weiterhin regelt die Verordnung Ausnahmen von der Kennzeichnung, z.B. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen oder Kraftfahrzeuge für Behinderte.
Welche Umweltplakette brauche ich für mein Fahrzeug?
Die Umweltplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.
- Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4. Sie erhält eine grüne Plakette.
- Schadstoffgruppe 3 wird mit einer gelben Plakette,
- Gruppe 2 mit einer roten Plakette versehen.
In diese drei Gruppen fallen deutlich mehr als die Hälfte aller in Deutschland zugelassenen Pkw. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen dagegen Autos mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator und ältere Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht passieren. Die Zuordnung Ihres Fahrzeuges zu einer bestimmten Schadstoffgruppe wird durch die emissionsbezogene Schlüsselnummer, die in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen ist, bestimmt.
Woher bekomme ich die Umweltplakette?
Ausgabestellen für die Plaketten sind die TÜV-STATIONEN von TÜV NORD Mobilität sowie für die Abgasuntersuchung anerkannte Stellen wie weitere Technische Überwachungsvereine und zugelassene Werkstätten sowie die Kfz- Zulassungsstellen.
Wie muss ich mein Fahrzeug mit der Umweltplakette kennzeichnen?
In die Umweltplakette wird von der Ausgabestelle das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges eingetragen. Die Plakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
„Feinstaubalarm in Umweltzonen“ – wie muss ich mich verhalten?
Hat Ihr Fahrzeug eine grüne Umweltplakette, haben Sie freie Fahrt. In welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge in Umweltzonen fahren dürfen, wird von der betroffenen Kommune festgelegt. Das Verkehrsschild „Umweltzone“ regelt, für welche Schadstoffgruppen die jeweilige Zone freigegeben ist. Ist Ihr Fahrzeug ohne Umweltplakette, dürfen Sie Umweltzonen nicht befahren.
Informationen rund ums Thema Umweltzonen und Umwelt-Plaketten:
TÜV NORD Mobilität
Kostenlose Service-Tel. 0800 8 07 06 00
www.tuev-nord.de
Ein Umweltplaketten-Rechner, der Ihnen die Plakettenfarbe ermittelt, gibt es online unter:
www.tuev-umweltplakette.de