Sie sind hier:

zurück ^

Notar

Informationen zum Erbrecht in Europa

Europatestament

Europatestament

Durch zunehmende Mobilität der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union wächst auch die Zahl der grenzüberschreitenden Erbfälle. Die europäischen Notare haben deshalb zum Erben und Vererben eine Informationsplattform für ganz Europa geschaffen. Diese ist unter www.successions-europe.eu ab sofort erreichbar.

Die Plattform beantwortet erste Fragen rund um das Vererben und Erben innerhalb Europas. Sie enthält für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Kroatien Informationen zum jeweiligen Erbrechtssystem.

Grundlegende Fragen wie: „Welches Erbrecht ist anwendbar?“ oder „Wann und wie wird man Erbe?“ werden für jede Rechtsordnung in leicht verständlicher Weise beantwortet. Die Seite bietet damit vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die mit einem grenzüberschreitenden Erbfall konfrontiert sind, konkrete Hilfestellungen im Vorfeld des Notartermins. Von den ca. 4,5 Mio. Nachlassfällen pro Jahr in der EU haben inzwischen 10% einen grenzüberschreitenden Bezug. „Notarinnen und Notare sind infolge dieser Entwicklung Experten bei der Betreuung grenzüberschreitender Erbfälle“, sagt Thomas Diehn, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Die in 23 Sprachen abrufbare Webseite wurde unter Mitarbeit der Bundesnotarkammer in Berlin von den europäischen Notariaten zusammen mit der Europäischen Kommission entwickelt. Die Informationsplattform wird regelmäßig aktualisiert, um allen Entwicklungen in der europäischen und nationalen Gesetzgebung Rechnung zu tragen

Quelle: Bundesnotarkammer



Testament

Um spätere Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen, empfiehlt sich der Gang zum Notar.

Der Notar erteilt nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen. Er fertigt auf Wunsch auch den Entwurf der letztwilligen Verfügung und errichtet darüber eine öffentliche Urkunde.

Testament

Testament

Ein solches öffentliches Testament hat nicht nur eine besondere Beweiskraft. Auch ist sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Schließlich hat ein öffentliches Testament auch handfeste Kostenvorteile: So kann das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein ersetzen. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis deutlich mehr als Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar.

Ein Erbvertrag ist nur bei notarieller Beurkundung wirksam.

Der Wert für die Gebührenberechnung bestimmt sich nach dem Reinvermögen des Testierenden. Von den vorhandenen Vermögensgegenständen sind die darauf entfallenden Verbindlichkeiten (Schulden) abzuziehen. Die Beurkundungsgebühr umfasst die gesamte Leistung des Notars, also rechtliche Beratung, Entwurfsfertigung und Beurkundung!

Für die Beurkundung eines Einzeltestamentes erhält der Notar bei einem Reinvermögen von 50.000 € eine volle Gebühr nach § 46 Abs. 1 KostO in Höhe von 132,00 €.

Bei Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testamentes bzw. eines Erbvertrages bei einem Reinvermögen von 90.000 € fällt eine doppelte Gebühr nach § 46 Abs. 1 KostO in Höhe von 384,00 € an.

Hinzu kommen jeweils die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 10 Euro.



Ehevertrag

Ehevertrag

Ehevertrag

Eheleute, die den kraft Gesetzes bestehenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern wollen, können dies nur über den Abschluss eines Ehevertrages beim Notar erreichen. Gleiches gilt für Partnerschaften, die in Kürze heiraten und die künftigen güterrechtlichen Verhältnisse schon zuvor regeln wollen.

Der Notar erhält für die Beurkundung eines Ehevertrages eine doppelte Gebühr aus dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten. Von den vorhandenen Vermögensgegenständen werden die darauf lastenden Verbindlichkeiten (Schulden) abgezogen.

Bei einem angenommenen Reinvermögen der Ehegatten von 40.000 € erhält der Notar eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO in Höhe von 228,00 €.

Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 10 €.

Das gemeinsame Reinvermögen der Ehegatten ist insbesondere dann als maßgeblicher Geschäftswert anzusetzen, wenn der Ehevertrag den Wechsel in einen anderen Güterstand als den bestehenden (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) einschließlich der möglichen Vereinbarungen über einen Ausgleich des Zugewinns betrifft. Bei abweichenden vertraglichen Inhalten (z. B. Änderung des Güterstandes in einzelnen Punkten) kann der Wert geringer angenommen werden. Ein höherer Wert kann sich z. B. durch Verfügung über Einzelgegenstände ergeben.

Scheidungsvereinbarungen gehören ausnahmslos nicht zu den ehevertraglichen Vereinbarungen, da sie die Beziehungen nach der Ehe regeln. Hierunter zählen insbesondere Unterhaltsvereinbarungen, die Ausübung des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts und Vereinbarungen über die Ehewohnung nebst Aufteilung des Hausrates.



Guter Rat muss nicht teuer sein

Durch die Beurkundung eines Testaments entstehen bei einem Vermögen von 50.000 € Notarkosten von etwa 160 €, die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung für 100.000 € belaufen sich auf etwa 650 €. Bei Gründung einer GmbH mit 25.000 € Stammkapital einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister fallen Notarkosten von etwa 470 € an. Beratung und Entwurfsfertigung inbegriffen!

Nachfolgend finden Sie einige Berechnungsbeispiele zu Notarkosten .Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Nicht berücksichtigt sind Kosten, die mit der Leistung des Notars nicht im Zusammenhang stehen wie Gerichtsgebühren (einschließlich Registergebühren) oder Verkehrssteuern.

Die aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.



Notar

Notare geben Ihnen Brief und Siegel: Lassen Sie von einem Notar wichtige Urkunden und Kopien beglaubigen. Er ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen zuständig.
Für vielerlei Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben. Die vorsorgende Rechtspflege soll den Bürger davor bewahren, durch übereiltes Handeln negative Konsequenzen zu erleben. Von besonderer Bedeutung ist die Unterstützung eines Notars bei folgenden Themengebieten: Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht.

Notar R K B by S.-Hofschlaeger pixelio.de

Notar R K B by S.-Hofschlaeger pixelio.de

So ist ein Notar beim Immobilienkauf oder einer Immobilienschenkung, bei Angelegenheiten rund um Ehe und Familie wie Ehevertrag oder Scheidung, im Zusammenhang mit Unternehmen wie bei der Unternehmensgründung oder der Änderung der Gesellschaftsform sowie bei der persönlichen Vorsorge wie bei einer Patientenverfügung und beim Ausschreiben einer Vorsorgevollmacht Ihr Ansprechpartner. Ein Notar ist dabei der Unparteilichkeit verpflichtet und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
Notare sitzen in Notariaten oder Anwaltskanzleien. Die Ausbildung eines Notars umfasst ein Jurastudium mit erfolgreich abgeschlossener zweiter juristischer Staatsprüfung sowie dem vorgeschriebenen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor. Wer somit die Befähigung zum Richteramt erlangt hat, kann als Notar tätig werden – jedoch ist der Zugang zum Notarberuf nicht frei, sondern zahlenmäßig nach der Nachfrage begrenzt. Die Profession des Notars gilt dennoch als freier Beruf. Nur die besten Bewerber werden zur hauptberuflichen Ausübung des Berufes, also auf Notar auf Lebenszeit, bestellt. Anwaltsnotare sind gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen. Derzeit sind in Deutschland etwa 9.000 Notare ansässig. Finden Sie mit den Gelben Seiten Notare in Ihrer Nähe, um Ihre Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen!


Schließen

Suche 5 km ab Zentrum von


slider
Anzeige