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Steuerzahlergedenktag 2010
Seit dem 4. Juli arbeiten die Deutschen wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Der Bund der Steuerzahler verkennt nicht, dass den Leistungen der Steuer- und Beitragszahler auch Leistungen des Staates und der Sozialversicherungsträger gegenüberstehen.

Ermittelt wird der Steuerzahlergedenktag auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Anhand dieser Quote wird deutlich, wie viel der Staat vom Einkommen seiner Bürger und Unternehmen über Steuern und Sozialabgaben einbehält. Für 2010 sind es genau 50,5 Prozent. Das bedeutet, dass der 4. Juli 2010, 7.47 Uhr, der exakte Zeitpunkt ist, bis zu dem die Steuer- und Abgabenzahler für den Staat arbeiten. Ab 7.48 Uhr arbeiten sie also rein rechnerisch in ihre eigene Tasche und damit deutlich früher als im Jahr 2009.
„In diesem Jahr ist der Steuerzahlergedenktag 10 Tage früher als im vergangenen Jahr. Das ist ein Erfolg für die Steuerzahler“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke. „Wir haben die Politik aufgefordert, endlich steuerliche Entlastungen durchzuführen. Dieser Aufforderung ist sie in den vergangenen Monaten gefolgt, deshalb ist die Belastung der Bürger auch tatsächlich gesunken“, macht Däke deutlich. Aufgrund folgender Faktoren arbeiten die Deutschen in diesem Jahr einige Tage weniger für den Staat als noch im vergangenen Jahr:
Die verbesserte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung trug zur Entlastung ebenso bei wie die erste volle Jahreswirkung der Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags um 0,6 Prozentpunkte (zum 1.7.2009). Zudem wirkten sich die Korrekturen beim Lohn- und Einkommensteuertarif mit der Anhebung des Grundfreibetrages von 7.835 auf 8.004 Euro sowie die Verschiebung der Tarifeckwerte um jeweils 330 Euro zum 1.1.2010 positiv aus. Auch die parallele Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags zum 1.1.2010 trug zur Entlastung der Steuer- und Beitragszahler bei.
Däke mahnt aber, dass die Freude über den diesjährigen Steuerzahlergedenktag getrübt ist. „Noch immer behält der Staat über die Hälfte unserer Einkommen zunächst ein. Das ist zu viel und dabei darf es nicht bleiben“, sagt Däke. Der Bund der Steuerzahler fordert die Politik daher auf, den Einkommensteuertarif gerecht zu reformieren bzw. den Knick im Tarifverlauf zu beseitigen. Zudem muss der Tarif auf Räder gestellt werden, damit er sich der Einkommensentwicklung anpasst. Nur wenn diese Korrekturen durchgeführt werden, kann von Gerechtigkeit gesprochen werden.
Quelle: BdST
Überhöhte Vorauszahlungsbescheide

Überhöhte Vorauszahlung
Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung.
In diesem Jahr dürften einige Steuerzahler einen Schreck bekommen haben, da höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall empfiehlt der Bund der Steuerzahler zu prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung seit dem Jahr 2010 steuerlich besser berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Versicherungsunternehmen die Beiträge elektronisch an das Finanzamt melden. Allerdings liegen noch nicht alle Daten der Versicherungsunternehmen vor, so dass der Abgleich noch nicht fehlerfrei funktioniert.
Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der Bund der Steuerzahler daher, Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einzulegen und die tatsächlich höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein Einspruch kann allerdings nur binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt hat, kann auch später noch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt und der Nachweis, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher sind, als bisher bei der Berechnung der Vorauszahlungen berücksichtigt.
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