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Umzugs-Hochsaison: Schonen Sie Ihre Nerven und den Geldbeutel

Beim Umzug Geld sparen

Beim Umzug Geld sparen

Es ist in jedem Jahr dasselbe: Spätestens mit den Sommerferien beginnt die Hochsaison der Umziehenden. Denn wer schulpflichtige Kinder hat, wartet auf die großen Ferien für einen bundeslandübergreifenden Schulwechsel. Viele Jobwechsler beginnen im Herbst ein neues Arbeitsverhältnis und Uni-Absolventen erhalten im Sommer ihre Examenszeugnisse und ziehen für den Berufseinstieg in eine andere Stadt. Für alle ist der Wohnortwechsel damit auch der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, während dem viele verschiedene Dinge erledigt werden müssen. Der eigentliche Umzug ist zwar „nur“ ein Punkt auf der langen Liste der Wohnortwechsler, aber ein sehr bedeutender.

„Wer hierfür einen Fachbetrieb beauftragt, schont erstens seine Nerven, weil ihm, wenn gewünscht, zwischen Einpacken und Abbauen am alten Wohnort und Auspacken und Aufbauen im neuen Zuhause alles von geschultem Fachpersonal abgenommen wird,“ betont Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der die Interessen von mehr als 1.000 Umzugsspeditionen vertritt. Zweitens können Privatpersonen ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen und dadurch richtig Geld sparen!

„Denn Umzugsdienstleistungen zählen steuerrechtlich gesehen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb können auf Antrag inzwischen bis zu 4.000 Euro von der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen werden“, erklärt Hochgesang weiter. Das entspricht 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, die nach dem Gesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Um in den Genuss dieser Entlastung zu kommen, müssen die Umziehenden jedoch, laut Hochgesang, auf einige Details achten. So muss derjenige, der später die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will, sowohl Auftraggeber des Umzugs als auch Rechnungsempfänger sein. Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten zudem einzeln ausgewiesen sein, gleiches gilt für die Mehrwertsteuer. Außerdem muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Umzugsunternehmens enthalten. Und schließlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Umzugsunternehmens überwiesen hat. „Ein bar bezahlter Umzug kann nicht als abzugsfähig anerkannt werden“, warnt Hochgesang.

Doch nicht nur Umzüge aus privaten Gründen sind unter den genannten Voraussetzungen abzugsfähig, sondern auch beruflich bedingte Wohnortwechsel können in der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit abgesetzt werden. Hier können neben den Umzugskosten auch die Kosten für die Fahrt zum neuen Wohnort, der Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzte doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie die Kosten für den umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Alle Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Eine Ausnahme sind die sonstigen Umzugskosten, wie zum Beispiel der Anschluss von Telefon und Fernsehen in der neuen Wohnung oder das Streichen der alten Wohnung. Diese Kosten können ohne Nachweise alternativ über einen Pauschbetrag bei der Steuererklärung angesetzt werden, der im Moment für Verheiratete bei 1.256 Euro liegt. Jede weitere im gleichen Haushalt lebende Person erhöht den Pauschbetrag um 277 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt der Pauschbetrag damit bereits 1.810 Euro.

Damit die Kosten für den berufsbedingten Umzug auch als Werbungskosten anerkannt werden, muss der Umziehende entweder erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sein Weg zur Arbeit muss sich durch den Umzug erheblich verkürzen, und zwar um mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt. Die Versetzung durch den Arbeitgeber oder der komplette Jobwechsel ist dann ein weiterer Grund für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des berufsbedingten Umzugs, wenn in beiden Fällen der Weg zur Arbeit sonst unverhältnismäßig lang wäre.

Ein guter, von einem Fachbetrieb professionell durchgeführter Umzug muss nicht teuer sein und es gibt keinen Grund, am falschen Ende zu sparen. „Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geld sparen“, betont Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik. Qualifiziertes Fachpersonal erledigt die Arbeiten schnell und gewissenhaft, ohne dass Möbel beschädigt werden und die (Vor)-Freude auf die neue Wohnung durch Ärger und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe getrübt wird.

Quelle: AMÖ



Umzug fällig – fragen Sie jemand, der sich damit auskennt

Wer umziehen will oder umziehen muss, sucht oft Rat bei Freunden, Bekannten, Spediteuren oder bei den Landesverbänden und dem Bundesverband Möbelspedition. Wer bereits Umzugserfahrungen gesammelt hat, ist im Nachhinein oft klüger als vor dem Umzug. Das muss nicht sein. Deshalb haben wir in einer kleinen Datenbank Erfahrungen in Form von Ratschlägen niedergelegt, die dem Umziehenden helfen sollen, unnötige weil unangenehme Erfahrungen zu vermeiden.

Umzugsratgeber

Umzugsratgeber

Dass ein Umzug kein Vergnügen ist, werden alle jene bestätigen können, die vor einem derartigen Ereignis stehen. Hauptgrund ist die oft mangelnde Erfahrung und die sich daraus ergebende Unkenntnis über die notwendigen Vor- und Nachbereitungen. Um Pannen beim Umzug möglichst auszuschließen, bedarf es einer guten Organisation des Umzugs. Hier kann der Ratgeber Umzug wertvolle Hilfe leisten. Der Ratgeber gibt Tipps für die ersten Vorbereitungen, die den Auszug aus der alten Wohnung erleichtern. So berät er u.a. über Kündigung, Mietkaution, Renovierungen – die man gegebenenfalls selbst oder die der Vermieter zu übernehmen hat – über Handwerkereinsatz und die vielen kleinen Alltäglichkeiten sorgfältiger Vorbereitungen.

Der Ratgeber Umzug begleitet den Umziehenden aber auch unmittelbar vor, während und auch nach dem Umzug mit einer Reihe wertvoller Hinweise, die nicht nur Zeit und Ärger, sondern oft auch Geld sparen helfen. Checklisten, Formulare, Änderungskarten und Übersichten erleichtern dem Umziehenden die eigenen organisatorischen Maßnahmen. Auch enthält der Ratgeber Umzug eine Liste aller im Bundesverband organisierten und durch besondere Qualitätszusagen ausgewiesenen Umzugsunternehmen.

Beim Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e. V., 65795 Hattersheim, Schulstraße 53, ist der 40-Seiten-Ratgeber im DIN A4-Format gegen Voreinsendung eines Schecks in Höhe von EUR 5,- Schutzgebühr inkl. Porto und Versand zu erhalten.



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