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Bestatter in Gotha Thüringen (18 Treffer)

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Folgende Leistungen werden angeboten: Seebestattung, Diamantbestattung, Erdbestattung, Feuerbestattung und Friedwald.

Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Der Friedwald bei Bad Berka (Landkreis Weimarer Land) oder auch der Friedwald Rudolstädter Hain bei Mörla (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) liegen in der Nähe von Gotha und bieten beste Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Friedwald-Bestattung entschieden haben. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine kleine Tafel weist hier auf die dort beigesetzte Person hin.

Die Planungsdauer einer Beisetzung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Wünsche, kirchliche Rituale, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Es ist üblich, dass die Planung einer Beerdigung etwa 1 bis 2 Wochendauert. Diese Zeit ermöglicht es, die Feierlichkeit, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik gründlich zu arrangieren. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Wenn eine Bestattungsvorsorge getroffen wurde, lässt sich eine Beerdigung in der Regel schneller und problemloser organisieren.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.

Für seine eigene Arbeit benötigt der Bestatter lediglich wenige Unterlagen, jedoch steht er bei den erforderlichen bürokratischen Schritten hilfreich zur Seite. In derartigen Situationen werden weitere Dokumente von Bedeutung.

Wichtig für die Bestattung ist die Sterbeurkunde, da ohne sie keine Beerdigung durchgeführt werden kann. Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorhanden sein, kann der Bestatter bei deren Beantragung behilflich sein. Falls bereits ein Grab existiert, sind die entsprechenden Nachweise darüber mitzubringen.

Ebenfalls von Relevanz sind alle Dokumente, in denen die beziehungsweise der Verstorbene spezifische Beerdigungswünsche festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des oder der Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Im Fall von Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzuzeigen.

Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen bei der Vorbereitung weiterer Unterlagen behilflich sein, wie beispielsweise Dokumente für die Rentenversicherung. In diesem Fall empfiehlt es sich, alle erforderlichen Papiere gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie bereits vorhanden sind.

Bestatter übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Organisation von Beerdigungen und Trauerzeremonien. Die Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters beinhalten die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die eingehende Beratung und sorgfältige Planung der Bestattungsdetails, die sorgfältige Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen. Sensibilität, Respekt und eine professionelle Herangehensweise sind unerlässlich, um den Trauernden in dieser schweren Zeit zu helfen und sicherzustellen, dass die Bestattung einen würdigen Abschluss findet. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner, wenn es darum geht, sämtliche Angelegenheiten in Verbindung mit dem Tod und der Bestattung zu organisieren. Ihr Beitrag besteht darin, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und die Familie während des Trauerprozesses zu unterstützen.

Die Vorschriften für Begräbnisse ist in der Bundesrepublik Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Normalerweise erfolgt die Beerdigung eines geliebten Angehörigen, um ihm die letzte Ehre zu erweisen, auf einem Friedhof. Insgesamt 7 Friedhöfe findet man in und um Gotha:



  • (99867 Gotha Gotha Nord)

  • Friedhof Sundhausen (99867 Boilstädt Sundhausen)

  • Friedhof Boilstädt (99867 Boilstädt Sundhausen)

  • Friedhof Uelleben (99867 Uelleben)

  • Friedhof Siebleben (99867 Siebleben)

  • (99867 Gotha Gotha West)

  • Friedhof Emleben (99869 Emleben)


Einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, legen die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur fest. In Deutschland ist es demzufolge vorgeschrieben, dass Verstorbene ihre letzte Ruhestätte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort finden sollen. Hier auf deutschem Boden ist es - anders als in anderen Ländern der Erde - verboten, die Asche in einer Urne mit nach Hause zu nehmen. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung an Nord- oder Ostsee, bei der der Verstorbene im Wasser seine letzte Ruhe findet. Zusätzlich wurden vereinzelt Gesetze gelockert, was es beispielsweise Angehörigen in Bremen oder Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Asche des geliebten Verstorbenen an genehmigten Orten zu zerstreuen.

In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Die Auswahl wird häufig durch individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten beeinflusst. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls möglich, unterliegen jedoch spezifischen Vorgaben, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Es empfiehlt sich dringend, vor der Bestattungsplanung in Thüringen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.

Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.

Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.

Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.

Die Kosten für Bestattungen in Gotha können stark variieren und sind von den individuellen Umständen sowie den persönlichen Vorstellungen abhängig. Schnell überschreiten die Preise für eine Bestattung aber die 10.000-Euro-Marke. Es sind jedoch kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Erdbestattungen oft bei 3.500 Euro beginnen und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Es ist ratsam, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung einzuholen.

Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.

Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Gotha wenden.

Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.

Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

Im Normalfall können Sie als nächster Angehöriger sich den Bestatter auswählen, der die Bestattung für einen Verstorbenen arrangiert. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Beerdigungsunternehmen zur Wahl. Die Bestattersuche kann durch Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen getroffen werden.. Es empfiehlt sich, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sie solltensich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer schwierigen Zeit eine wichtige Funktion erfüllt.

Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Für die Planung einer Bestattung könnte Ihnen diese Checkliste eine Orientierung bieten.




  • Sich an das Bestattungsunternehmen wenden: Die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren, liegt bei Ihnen.



  • Dokumente: Sorgen Sie rechtzeitig für die Vorbereitung der Dokumente.



  • Art der Bestattung festlegen: Seien Sie sich bewusst, dass nicht alle Bestattungsunternehmen die gleiche Auswahl an Bestattungsoptionen anbieten.



  • Überführung des Verstorbenen



  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen: Einige Menschen hegen den Wunsch, bei der Vorbereitung des Verstorbenen für die Beisetzung mitzuwirken.



  • Planung der Trauerfeier: Sprechen Sie diesen Aspekt auch ausführlich mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen ab.



  • Sarg, Grab oder Urne aussuchen: Bei Särgen, Urnen und Grabstätten haben Sie vielfältige Auswahlmöglichkeiten. Klären Sie mit dem Bestattungsunternehmen, wer für die Beschaffung des Grabsteins zuständig ist.



  • Aufbahrung: Eine offene Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann den Hinterbliebenen bei der Trauer hilfreich sein.



  • Todesanzeige und Gedenkkarten: Meist obliegt dem Bestattungsunternehmen die Organisation von Todesanzeigen online und in Zeitungen. Dennoch können Sie Ihre Ideen zur Text- und Bildgestaltung beisteuern.



  • Blumen, Grabschmuck, etc.: In der Trauergesellschaft werden oft bestimmte Blumenarten verwendet, wobei jede Blume eine eigene symbolische Bedeutung hat. Blumengaben und Kränze sind weit verbreitete Gesten.



  • Organisation eines Leichenschmaus: In der Regel folgt nach einer Beerdigung ein gemeinsames Essen, aber die Angehörigen sollten miteinander abklären, ob und in welcher Form dies geschieht und wer daran teilhaben möchte.



  • Regelung der Grabpflege: Der Verstorbene könnte im Testament bestimmt haben, dass die Grabpflege von einem Erben übernommen werden soll. Diese Angelegenheit kann vorerst ausgesetzt und nach der Beisetzung geklärt werden.



  • Absprache mit dem Bestattungsunternehmen: Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen darüber, welche Schritte als Nächstes unternommen werden müssen und welche Aufgaben anstehen.



  • Nach der Bestattung: Nach der Beerdigung oder Bestattung gibt es noch eine Reihe von formalen Aufgaben, die zu erledigen sind, darunter die Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten und die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses .



Diese Liste soll lediglich als grundlegende Leitlinie dienen. Es kann sein, dass aufgrund der speziellen Umstände der Familie weitere Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um den Stress während dieser ohnehin belastenden Zeit zu reduzieren.

Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.

Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.

In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.

Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

Ursprünglich waren es Handwerker, die sich auf die Fertigung von Särgen und die Koordination von Beisetzungen spezialisiert hatten, aus denen sich der Beruf des Bestatters entwickelte. Im Laufe der Zeit hat sich dieser Beruf zu einer eigenständigen Dienstleistung gewandelt, die sowohl die Versorgung der Verstorbenen als auch die Unterstützung der Trauernden einschließt. In vielen Kulturen spielt die Bestattung eine wichtige Rolle bei den Trauerritualen, wodurch die Arbeit des Bestatters an Bedeutung gewonnen hat. Die Tätigkeit in diesem Berufsfeld ist äußerst facettenreich und beinhaltet die Planung von Beerdigungsabläufen, Präparation der Verstorbenen sowie die Hilfeleistung der trauernden Familie.

In einem Bestattungsunternehmen gibt es neben dem Bestatter weitere Berufe, die essentiell sind. Zu diesen gehören beispielsweise Bestattungsfachkräfte, die bei der Organisation und Durchführung von Beisetzungen unterstützen, sowie Verwaltungskräfte, die für die Koordination und Abwicklung administrativer Aufgaben verantwortlich sind. Auch Fahrer, die den Transport Verstorbener übernehmen, gehören oft zum Team. Das Einkommen variiert entsprechend der individuellen Erfahrung und des Standorts. Darüber hinaus zieht der Job als Bestatter auch Quereinsteiger an, die über einfühlsame und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Bestattungen sind flexible Arbeitszeiten häufig gefordert. Empathie im Umgang mit Trauernden sowie die Bereitschaft, in emotional anspruchsvollen Situationen zu arbeiten, sind wesentliche Voraussetzungen.

Die musikalische Gestaltung bei einer Trauerfeier spielt eine wichtige Rolle, um die Atmosphäre einfühlsam zu gestalten und Erinnerungen zu ehren. Üblicherweise werden während der Zeremonie etwa drei bis fünf Trauerlieder gespielt. Die Auswahl der Lieder sollte sorgfältig getroffen werden, um den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen widerzuspiegeln. Beliebte Liedoptionen für Trauerfeiern sind das berührende "Amazing Grace", Leonard Cohens "Hallelujah" sowie "My Way" von Frank Sinatra. "Fields of Gold" von Sting und "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole werden ebenfalls häufig gewählt.

Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.

Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.

Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.

Bei einer Trauerfeier ist es üblich, Blumen als Zeichen des Mitgefühls und der Anteilnahme mitzubringen. Weiße Blumen, insbesondere Lilien, Rosen und Chrysanthemen, werden oft bevorzugt, da sie Reinheit, Liebe und Ehrerbietung repräsentieren. Für die Beerdigung wählen Angehörige häufig Kränze, Gestecke oder Sträuße, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.

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