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Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Jedoch gibt es in den Küstenregionen eine Ausnahme, nämlich die Seebestattung (letzte Ruhe im Wasser) an der Ostsee und der Nordsee. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich mit nach Hause gegeben. Insgesamt 4 Friedhöfe findet man im näheren Umkreis und in Husum selbst:
Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Pflege des Grabes und die generelle Gestaltung regeln die Friedhöfe in der Regel in eigenen Ordnungen selbst, wie in der Region Husum auch.
Die Koordination einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.
Planung der Bestattung * Todesbescheinigung: Stellen Sie sicher, dass eine offizielle Todesbescheinigung vorhanden ist. * Bestattungsdokumente: Sammeln Sie sämtliche relevante Dokumente, wie zum Beispiel das Testament, Bestattungsvorsorgevereinbarungen und Versicherungspolicen des Verstorbenen. * Bestattungsart festlegen: Entscheiden Sie, ob die Bestattung eine Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder eine alternative Art der Bestattung sein soll. * Bestattungsort wählen: Wählen Sie den Bestattungsort aus, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine davon abweichende Stätte. * Trauerfeier: Planen Sie die Art und den Ort der Gedenkveranstaltung.
Gestaltung der Bestattung * Bestattungsunternehmen: Konsultieren Sie ein Bestattungsunternehmen, um bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung professionelle Unterstützung zu erhalten. * Traueranzeigen: Verfassen Sie Traueranzeigen und setzen Sie sie sowohl in Printmedien als auch im Internet in Umlauf. * Blumenschmuck: Kümmern Sie sich um Blumenschmuck entweder für die Trauerfeier oder zur Verzierung des Sargs. * Trauerredner/Pfarrer: Denken Sie darüber nach, wer im Falle, dass Sie dies wünschen, die Trauerrede halten könnte. * Musikalische Gestaltung: Wählen Sie Musikstücke für die Trauerfeier aus und gestalten Sie die entsprechenden Programmhefte.
Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten * Bestattungskosten: Überprüfen Sie, dass die Bestattungskosten entweder durch bestehende Versicherungen oder aus eigenen Mitteln abgesichert sind. * Erbangelegenheiten: Sollte dies erforderlich sein, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung von einem Anwalt oder Notar bezüglich der Erbangelegenheiten einzuholen.
Logistik und Details * Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll. * Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte. * Grabstelle: Bei einer Beerdigung müssen Sie sich um die Auswahl und Vorbereitung des Grabes kümmern. * Grabstein: Sofern gewünscht, können Sie einen Grabstein auswählen und die Gravur veranlassen.
Nach der Bestattung * Danksagungen: Bedanken Sie sich bei jenen, die ihr Beileid ausgedrückt haben, indem Sie Dankeskarten senden. * Nachlassregelung: Fahren Sie mit den Nachlassregelungen fort, falls noch nicht abgeschlossen. * Erinnerung: Denken Sie daran, wie Sie dem Gedächtnis des Verstorbenen Tribut zollen wollen und ihn in Erinnerung halten können.
Es sollte in Betracht gezogen werden, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem Hintergrund, religiöser Zugehörigkeit und individuellen Präferenzen unterscheiden können. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Gesetze vor Ort und die Wünsche des Verstorbenen oder der Familie berücksichtigen.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Bestattungskosten auf Husum können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Husum erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Ein Bestatter erweist sich als sensibler Begleiter während einer emotional herausfordernden Zeit. Seine primäre Aufgabe liegt darin, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Beginnend bei der sorgfältigen Planung der Beerdigung bis zur detailgenauen Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Feinheiten, wie die Auswahl der geeigneten Lieder für die Beisetzung, und hilft bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Des Weiteren übernimmt der Bestatter formale Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Durch diese gründlich Planung nimmt der Bestatter den Angehörigen eine große Last ab und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er zur Verfügung, um eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Ablauf für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Diese Wahl hängt oftmals von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Möglichkeiten ab. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die Vorschriften können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls legal, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Vor der Bestattungsplanung in Schleswig-Holstein ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Die Auswahl eines Bestatters ist eine bedeutende Entscheidung, die gründlich getroffen werden sollte. Es ist die Verpflichtung eines engen Familienmitglieds des Verstorbenen. Achten Sie vor allem auf den Ruf und die Erfahrung des Bestattungsunternehmens, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Husum zu finden. Kontrollieren Sie, ob der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Kosten und Gebühren im Voraus. Ein bedeutender Faktor ist außerdem die persönliche Betreuung und das einfühlsame Verhalten, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine sorgfältige Prüfung und der Vergleich mehrerer Möglichkeiten wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Ansprüche zu finden.
Die Beisetzung im Friedwald ist eine moderne Bestattungsform, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Nicht weit von Husum befinden sich zum Beispiel die Friedwälder Kisdorf bei Kisdorferwohld (Kreis Segeberg) oder Cuxland bei Kührstedt (Landkreis Cuxhaven). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Beerdigung im Friedwald an. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise.
Die Planungsdauer einer Bestattung kann je nach Situation unterschiedlich sein.. In den meisten Fällen benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen. In dieser Zeit können Verwandte die Details der Gedenkfeier klären, den Ruheplatz wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.
Üblicherweise wird in Schleswig-Holstein die große Mehrheit der Menschen in einem Urnengrab beigesetzt, die klassische Erdbestattung kommt immer seltener vor. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. In Schleswig-Holstein erfreut sich aktuell die Kompostbestattung großer Aufmerksamkeit, nicht zuletzt weil diese Bestattungsart von der Nordkirche ausdrücklich begrüßt wird. In dieser Form der Bestattung, die auch als Kokon-Bestattung bekannt ist, wird der Körper zunächst in ein sargähnliches, isoliertes Behältnis gelegt, in dem er sich innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Nach diesem Prozess wird lediglich die Erde beigesetzt.
Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Husum können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Der Zeitpunkt für eine Beerdigung in Schleswig-Holstein kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. In Schleswig-Holstein liegt die Mindestfrist der Bestattung bei 48 Stunden und die Höchstdauer bis zur Erdbestattung oder Einäscherung bei 9 Tagen. Die Frist für eine Urnenbeisetzung beträgt 4 Wochen (§ 16 BestG).
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Somit ist für Beerdigungen in Husum das Bestattungsgesetz Schleswig-Holsteins ausschlaggebend. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Husum aufgrund des Bestattungsgesetzes Schleswig-Holsteins nicht erlaubt.
Das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Nach dem schlesig-holsteinischen Besattungsgesetz muss die Beerdigung innerhalb von neun Tagen nach dem Tod durchgeführt werden. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Schleswig-Holstein basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Blumen werden oft als Geste des Mitgefühls bei Trauerfeiern mitgebracht. In der Regel wählt man dabei weiße Blumen wie Lilien, Rosen oder Chrysanthemen, da sie Reinheit, Liebe und Ehrerbietung repräsentieren. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, die in dezenten und neutralen Farben gehalten sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.