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Karte mit Treffern für bestatter in lastrup

Bestatter in Lastrup (3 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Der Friedwald Cloppenburg bei Staatsforsten (Landkreis Cloppenburg) oder auch der Friedwald bei Bramsche (Landkreis Osnabrück) liegen in der Nähe von Lastrup und bieten beste Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine natürliche Beisetzung im Friedwald entscheiden. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Die Vorsorge für die Beerdigung ermöglicht Ihnen, im Voraus Ihre eigene Beisetzung zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, die Zeremonie und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch überraschende finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Präferenzen werden klar umgesetzt, und die professionelle Unterstützung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Beerdigung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Falls Sie dafür verantwortlich sind, die Bestattung eines Verstorbenen zu arrangieren, prüfen Sie bitte, ob es Wünsche oder eine bereits erstellte Bestattungsvorsorge seitens des Verstorbenen gibt.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Ein Bestatter spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. Zu den zentralen Verantwortlichkeiten eines Bestatters gehören die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die umfassende Beratung und Planung der Bestattungsdetails, die Bewältigung aller erforderlichen Formalitäten und Dokumentationen, die angemessene Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung gemäß den Wünschen der Familie. Zudem zählt die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen zu den Aufgaben des Bestatters.. Diese Tätigkeiten erfordern Sensibilität, Respekt und Professionalität, um den Trauernden in einer herausfordernden Phase beizustehen und sicherzustellen, dass die Bestattung in Würde erfolgt. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner für die Koordination aller Aspekte rund um den Tod und die Bestattung und tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.
Vorab gilt es zu wissen: Die Asche bzw. Urne eines Angehörigen darf man in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit nach Hause nehmen. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Hier gilt strikt der Friedhofszwang. Das bedeutet, ein Verstorbener darf ausschließlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort beigesetzt werden. Einige Bundesländer (allen voran Bremen) bilden die Ausnahme, hier darf zumindest die Asche eines Angehörigen auf Antrag im Wind verstreut werden - natürlich auch nur an geeignetem Ort. In Lastrup und dem näheren Umkreis gibt es nur einen Friedhof: der Friedhof St. Bonifatius in 49624 Benstrup sollte Ortskundigen bekannt sein. Die Bestattung auf einem Friedhof ermöglicht die persönliche Gelegenheit, Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen und an ihn zu erinnern, indem man den Grabstein und das Grab individuell gestaltet und mit Grabschmuck wie Blumen, Kränzen oder persönlichen Gegenständen verziert. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Lastrup und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.
Hinterbliebene, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen gesetzlich erlaubt. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls erlaubt, unterliegen allerdings spezifischen Auflagen um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Niedersachsen beginnen, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Lastrup können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Lastrup wenden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Es ist von großer Bedeutung, bei der Bestattersuche sorgfältig vorzugehen. Sie liegt in der Verantwortung eines nahen Verwandten des Verstorbenen. Achten Sie vor allem auf den Ruf und die Erfahrung des Bestattungsunternehmens, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Lastrup zu finden. Stellen Sie sicher, dass der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Kosten und Aufwendungen im Voraus. Zudem ist es essentiell, dass persönliche Unterstützung und einfühlsames Handeln gewährleistet sind, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine sorgfältige Prüfung und der Vergleich mehrerer Möglichkeiten wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Anforderungen zu finden.
Die Organisation einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* **Benachrichtigung und Besprechung:** Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
* **Beschaffung wichtiger Unterlagen:** Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
* **Verträge und Verfügungen prüfen:** Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
* **Bestattungsunternehmen wählen:** Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
* **Bestattungsform bestimmen:** Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
* **Überführung:** Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
* **Sterbeurkunde ausstellen:** Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
* **Grabnutzungsrechte klären:** Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
* **Termin festlegen:** Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
* **Genehmigung einholen:** Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
* **Trauergespräch planen:** Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
* **Todesanzeige erstellen:** Erstellen Sie eine Todesanzeige
* **Grabschmuck und Leichenschmaus:** Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
* **Dankeskarten:** Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
* **Laufende Zahlungen und Verträge:** Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
* **Abmeldungen:** Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
* **Dokumentenakte:** Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
* **Wohnungsräumung:** Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
* **Erbschein beantragen:** Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
* **Grabpflege:** Planen Sie die Organisation der Grabpflege.


Beachten Sie jedoch, dass die Anforderungen und Traditionen in Abhängigkeit von der kulturellen, religiösen und individuellen Vielfalt variieren können. Stellen Sie sicher, dass die örtliche Vorschriften eingehalten und die besonderen Präferenzen des Verstorbenen beachtet werden.
Der Zeitpunkt für eine Beerdigung in Niedersachsen nach dem Versterben eines Angehörigen kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In einigen Kulturen und Religionen gibt es spezifische Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Die Vorlieben der Hinterbliebenen sind entscheidend. Einige Familien bevorzugen eine schnelle Beerdigung, während andere möglicherweise mehr Zeit für Trauer und Vorbereitung benötigen. Es ist dabei oft ratsam, genug Zeit für Angehörige und Freunde einzuplanen, die möglicherweise von weit her reisen müssen, um an der Beerdigung teilzunehmen. In einigen Regionen kann darüber hinaus auch das Wetter eine Rolle spielen. Zum Beispiel könnten Wintermonate schwieriger für eine Beerdigung im Freien sein. Die Verfügbarkeit von Bestattungsunternehmen, Friedhöfen, Geistlichen oder Rednern kann zusätzlich den Zeitpunkt beeinflussen. Gemäß der verschiedenen Gesetze auf Landesebene muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Frist kann je nach Art der Bestattung unterschiedlich sein. Die genauen Fristen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen. In Niedersachsen bestimmt § 9 BestG die Bestattungsfristen. Hier gilt als Mindestfrist die Angabe von 48 Stunden. Die Höchstdauer bis zur Erdbestattung oder Einäscherung beträgt 8 Tage und als Frist für die Urnenbeisetzung gilt die Angabe von einem Monat.
Eine Beerdigung ehrt den Verstorbenen und unterstützt die Hinterbliebenen. Die Trauerfeier beginnt mit Ansprachen und Gebeten und wird mit Musik und anderen religiösen Elementen untermalt, um eine bedachte Atmosphäre zu erzeugen. Die Dauer einer durchschnittlichen Trauerfeier beträgt 1 bis 2 Stunden. Das Begräbnis oder die Kremation findet im Anschluss an die Zeremonie statt, je nach den Vorstellungen des Verstorbenen und seinen Nächsten. Dies ist der Akt der letzten Ruhe. Danach kann ein Leichenschmaus stattfinden, bei dem die Trauergäste die Möglichkeit haben, sich in entspannter Atmosphäre zu treffen und zu sprechen. Dieses Zusammenkommen bietet Raum für den Austausch von Erinnerungen und das Teilen von Emotionen. Die Dauer des Leichenschmaus kann variieren, oft dauert er einige Stunden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Beisetzung und Trauerfeier zu unterschiedlichen Zeiten abgehalten werden..
Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.
Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Somit ist für Beerdigungen in Lastrup das Bestattungsgesetz Niedersachsens ausschlaggebend. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Niedersachsen ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Lastrup nicht möglich.
Das Bestattungsrecht in Niedersachsen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz haben die Angehörigen acht Tage Zeit, bis der oder die Tote bestattet werden muss. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Niedersachsen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.

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