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Kommunales Bestattungswesen Reichenbach
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In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Diese Wahl hängt oft von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Gegebenheiten ab. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. Gesetzlich gestattet sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Sachsen beginnen, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Die Bestattungskosten in Schöneck/Vogtl. sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Schöneck/Vogtl. erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
In den meisten Fällen steht es Ihnen als nächster Angehöriger frei, den Bestatter auszuwählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen durchführt. Hierzu können Sie aus den Bestattungsunternehmen in Ihrer Region auswählen. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine bedeutende Rolle, um den passenden Bestatter in Schöneck/Vogtl. zu finden.. Es wird empfohlen, die Dienstleistungen verschiedener Anbieter in Ruhe zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht aufwendig. Sollten Sie mit der Organisation einer Bestattung betraut sein, könnte Ihnen diese Checkliste helfen.
Vorbereitung des Bestattungsprozesses * Todesbescheinigung: Sehen Sie nach, ob es eine offizielle Todesbescheinigung gibt. * Bestattungsdokumente: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente zusammentragen. * Bestattungsart festlegen: Entscheiden Sie, ob die Bestattung in Form einer Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder einer alternativen Bestattungsform erfolgen soll. * Bestattungsort wählen: Entscheiden Sie, an welchem Ort die Bestattung stattfinden soll, z.B. Friedhof, Krematorium oder eine andere Stätte. * Trauerfeier: Bestimmen Sie die Art und den Ort der Gedenkveranstaltung.
Planung der Bestattung * Bestattungsunternehmen: Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen, um bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung zu helfen. * Traueranzeigen: Gestalten Sie Todesanzeigen und setzen Sie sie sowohl in Printmedien als auch im Internet in Umlauf. * Blumendekoration: Sorgen Sie für die Blumendekoration für die Trauerzeremonie oder den Sarg. * Trauerredner/Pfarrer: Überlegen Sie, wer im Falle, dass Sie dies wünschen, die Trauerrede halten könnte. * Musikalische Gestaltung: Treffen Sie eine Auswahl von Musikstücken und fertigen Sie Programmhefte für die Trauerfeier an.
Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten * Bestattungskosten: Gewährleisten Sie, dass Sie die Bestattungskosten finanzieren können, sei es durch Versicherungen, die bereits existieren, oder aus Ihren eigenen finanziellen Ressourcen. * Erbangelegenheiten: Wenn es notwendig wird, sollten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Beratung von einem Anwalt oder Notar bezüglich der Erbangelegenheiten einzuholen.
Sonstiges * Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll. * Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte. * Grabstelle: Im Fall einer Beerdigung müssen Sie sich um die Auswahl und Vorbereitung des Grabes kümmern. * Grabstein: Wenn Sie es wünschen, treffen Sie eine Auswahl für den Grabstein und lassen ihn gravieren.
Nach der Bestattung * Danksagungen: Erweisen Sie den Personen, die ihr Beileid geäußert haben, Ihre Wertschätzung, indem Sie Dankeskarten schicken. * Nachlassregelung: Sofern die Nachlassregelungen und -verteilungennoch nicht vollständig geregelt sind, sollten Sie die diese fortführen. * Gedenken und Erinnerung: Denken Sie an Möglichkeiten, wie Sie den Verstorbenen in Ehren halten und in liebevoller Erinnerung behalten können.
Diese Checkliste ist als grobe Übersicht gedacht. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Vorlieben der Familie zusätzliche Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Ein Friedwald stellt einen eigens zum Zwecke des Begräbnisses angelegten Wald dar, der als eine alternative Bestattungsoption entgegen herkömmlicher Friedhofsbeisetzungen besteht. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Unweit von Schöneck/Vogtl. befinden sich z.B. die Friedwälder Luisenburg oder Waldenburg (Zwickau). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Bestattung in einem Friedwald an. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Die Vorsorge für die Beerdigung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beerdigung im Vorhinein zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, den Ablauf der Feierlichkeiten und finanzielle Aspekte festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch überraschende finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorstellungen werden klar umgesetzt, und die professionelle Unterstützung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Organisation einer Beerdigung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Falls Sie dafür verantwortlich sind, die Bestattung eines Verstorbenen zu arrangieren, prüfen Sie bitte, ob es Wünsche oder eine bereits erstellte Bestattungsvorsorge seitens des Verstorbenen gibt.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Ein Bestatter übernimmt sämtliche organisatorischen und praktischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beerdigung. Zu den Aufgaben eines Bestatters gehören unter anderem die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Erledigung von Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Üblicherweise trägt ein Bestattungsinstitut all diese Aufgaben und bietet ergänzend dazu zusätzliche Dienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen an. Auf diese Weise sorgt der Bestatter für die Durchführung aller notwendigen Schritte, um den Verstorbenen in Würde zu bestatten und den Angehörigen eine zügige und unkomplizierte Lösung zu bieten.
In Deutschland unterliegen Bestattungen bestimmten Vorschriften, die eine geordnete Bestattungskultur sichern sollen. Die existierenden Bestattungsgesetze sind hierbei Sache der Bundesländer. Der sogenannte Friedhofszwang schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Anwohnern von Schöneck/Vogtl. sollten Friedhöfe wie etwa der städtische Friedhof in 08261 Schöneck/Vogtl. oder der Friedhof Hammerbrücke in 08262 Hammerbrücke bekannt sein, diese liegen nämlich in direkter Umgebung in der Region Schöneck/Vogtl.. Die Wahl einer Bestattung auf einem Friedhof bietet eine wertvolle Gelegenheit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Die Grabsteine können nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden, und das Grab selbst kann mit Grabschmuck wie Blumengestecken und persönlichen Gegenständen liebevoll geschmückt werden.
Nach der Feuer- und vor der Seebestattung ist die Erdbestattung die wichtigste Art der Beisetzung. Dabei wird die Leiche unverbrannt beerdigt. In der Regel geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Für gläubige Muslime und orthodoxe Juden ist die Erdbestattung Pflicht, dagegen erlaubt die katholische Kirche seit 1963 auch Feuerbestattungen, die evangelische bereits seit über 100 Jahren. Neben religiösen Gründen spricht für die Erdbestattung die Nachhaltigkeit. Der Körper wird durch die Verwesung wieder Erde. Allerdings benötigt eine Erdbestattung mehr Fläche, was auch die Kosten erhöht. Zudem wird die Leiche vor der Beerdigung meist gepflegt, was ebenfalls Geld kostet. Unterm Strich ist eine Feuerbestattung meist deutlich günstiger. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist, dass sie nur auf einem Friedhof stattfinden kann. Für die Beerdigung von Urnengräbern kommen auch Friedwälder infrage.
Lag der Anteil der Erdbestattungen 1960 noch bei mehr als 90 Prozent, so ist der Anteil auf weniger als ein Viertel gefallen. In den östlichen Bundesländern hat sich das Verhältnis sogar gedreht, dort liegt der Anteil der Erdbestattungen nur noch zwischen zehn Prozent in Brandenburg und vier Prozent in Berlin.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Für Bestattungen in Schöneck/Vogtl. gilt somit das Bestattungsgesetz Sachsens. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Laut sächsischem Bestattungsrecht bleibt für die Überführug der Leihe 24 Stunden Zeit. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Nach dem sächsischen Bestattungsgesetz muss die Beerdigung innerhalb von fünf Tagen stattfinden, bei Einäscherungen innerhalb von sieben Tagen. Sachsen gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
In Trauerkarten ist es von großer Bedeutung, einfühlsame und authentische Worte zu wählen. Beginnen Sie mit einem herzlichen Ausdruck Ihres Beileids und zeigen Sie Ihr tief empfundenes Mitgefühl. Erwähnen Sie den Verstorbenen beim Namen und teilen Sie mögliche persönliche Erinnerungen, um zu verdeutlichen, wie viel er oder sie Ihnen bedeutet hat. Bieten Sie Ihren Trost an und lassen Sie die Trauernden wissen, dass Sie in dieser schwierigen Zeit für sie da sind. Ermutigen Sie dazu, sich an die positiven Momente mit dem Verstorbenen zu erinnern und betonen Sie, dass seine Güte und Wärme in den Herzen weiterleben werden. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, in einer Trauerkarte aufrichtig und respektvoll zu sein. Jeder Mensch trauert auf seine eigene Weise, daher ist es wichtig, einfühlsam auf die Bedürfnisse der Trauernden einzugehen. Wenn sie ein tröstendes Zitat hinzufügen wollen, könnten Sie sich von diesen Trauersprüchen inspirieren lassen: * "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können." (Jean Paul) * "Trauer ist der Preis, den wir für Liebe zahlen." (Queen Elizabeth II) * "Das Licht, das ein Mensch ausstrahlt, kann auch nach seinem Tod nicht erlöschen." (Albert Schweitzer)
Auf einer Beerdigung ist es von großer Bedeutung, angemessene Garderobe zu tragen, um Respekt und Würde zu zeigen. Im Sommer empfehlen sich helle, dezente Farben wie Weiß oder Beige, während im Winter dunklere Töne wie Schwarz oder Dunkelblau angebracht sind. Wählen Sie bescheidene Outfits und vermeiden Sie auffällige Accessoires, um dem Anlass in angemessener Weise gerecht zu werden.
Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.