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Krankengymnastik in Ammerbuch (30 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Lymphdrainage, Wärmeanwendungen, massage, Fußreflexzonentherapie und Physiotherapie.

Nicht jede Behandlungsmethode ist gleich teuer. Gruppentherapien sind günstiger als Einzeltherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten sind teurer.

In Ammerbuch und in Tübingen gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik ausführen dürfen. Auch in Krankenhäusern und Reha-Kliniken gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Welche Praxen es in Ammerbuch gibt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Wie bei jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Die Zahl der Behandlungen ist von der Schwere der Beeinträchtigungen und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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