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Hohmann Marc
Krankengymnastik
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Krankengymnastik
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Baden-Württenberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Üblicherweise dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Krankengymnastik ist ein erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Nicht selten kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Stattdessen haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Versicherung legt ihre eigenen Richtlinien fest, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verordnet wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.