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Krankengymnastik in Bürgstadt (19 Treffer)

Häufige Fragen

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Ob alt oder jung, Krankengymnastik eignet sich für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Bürgstadt solche Praxen gibt, siehst du hier.

Oft dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Genesung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist aber normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.

Innerhalb der Physiotherapie ist Krankengymnastik ein zentrales Element. Nach Operationen ist sie oft eine wichtige Stütze, um die Stabilität und Beweglichkeit zurückzuerlangen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dazu beitragen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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