Mischlich Bernd Krankengymnastik
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Ärzte: Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Fachärzte)
Heilpraktiker
Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Behandlungen, die der Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung dienen. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Techniken, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Büttelborn solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist überholt.