Krankengymnastik Rossa und Hanke
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28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Bad Wiessee. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Aber das ist nicht mehr aktuell.
Im Allgemeinen kann schon Babys Krankengymnastik verschrieben werden. Tatsächlich sind die behandelnden Personen meist schon in fortgeschrittenem Alter. Das liegt daran, dass sie häufiger entsprechende Beschwerden haben. Zudem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Manche Praxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Bad Wiessee findest du hier.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Privatversicherte zahlen erstmal genauso hohe Gebühren wie Selbstzahler und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten kostet rund 45 Euro. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.