Physio Engelberg
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Die Physiotherapie ist aufgeteilt in unterschiedliche Teilgebiete, von denen ein Teil die Krankengymnastik ist. Deshalb wird sie von Physiotherapeuten angeboten. Nur mit einem entsprechenden Studium oder einer passenden Ausbildung darf man diesen Titel verwenden. Für wen das in Biberach an der Riß gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Meistens werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Nicht nur in Großstädten, auch in Mittelstädten wie Biberach an der Riß sind Rückenschmerzen längst ein Problem. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Gebühren für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.