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Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie Nordrhein-Westfalen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Schwere der Beeinträchtigung und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Die Art der Behandlung ist entscheidend für die entstehenden Kosten. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei neurologischen Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten liegen die Kosten höher, Gruppenanwendungen wie Rückenschulen sind günstiger.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen und Aktivitäten, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird deshalb häufig von Ärzten verordnet. Bestandteil sind sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.