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Die Physioinsel
Krankengymnastik
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Physiotherapie
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Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um motorische Beweglichkeit zurückzugewinnen und Beschwerden zu minimieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei helfen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Im Allgemeinen kann schon Babys Krankengymnastik ausgestellt werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger unter Problemen leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Außerdem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Praxen haben sich hingegen auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Adressen für Bogen findest du hier.
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. Meistens dauert eine Einheit Krankengymnastik 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.
Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.