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Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Beamte entspricht fast immer der für Selbstzahler. Eine Physiotherapie-Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit circa 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Krankengymnastik ist für zahlreiche Beschwerden die erste Wahl. Nach Operationen ist sie oft eine grundlegende Hilfe, um die Stabilität und Beweglichkeit zurückzuerlangen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Präventivleistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Die Zahl der Behandlungen ist von der Schwere der Beeinträchtigung und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die im Normalfall ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Niedersachsen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Doch das ist nicht mehr aktuell.