Elter-Lange Irina Physiotherapie
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Ob alt oder jung, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Cottbus solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Krankengymnastik darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium Voraussetzung. Einige Leistungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern angeboten werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Cottbus findest du hier bei gelbeseiten.de.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Im Normalfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach größeren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.