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Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Engstingen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr aktuell.
Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und ähnlichen vorbeugenden Kursen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.