Physiolife Nils Stützer Physiotherapie
Physiotherapie
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Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In den meisten Fällen dauern Krankengymnastik-Sitzungen 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose und bei gerätegestüzter Krankengymnastik sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Präventivleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Baden-Württemberg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde von zwei auf vier Wochen verlängert.
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Die Zahl der Behandlungen ist davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.