
Fehr A.
Krankengymnastik
Krankengymnastik
Krankengymnastik
Aus der Region
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Osteopathie
Aus der Region
Ärzte: Orthopädie und Unfallchirurgie (Fachärzte)
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Im Heilmittelkatalog werden vier Arten von Krankengymnastik unterschieden. Die meisten Behandlungen betreffen das Gebiet der allgemeinen Krankengymnastik. Ähnlich läuft häufig die Krankengymnastik bei Erkrankungen des Zentralen Nervensystems ab, abgekürzt als KG-ZNS. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen und bei Alzheimer angewendet. Die bekannteste Methode ist die nach Bertha Bobath. Bei Mukoviszidose und ähnlichen Atemwegserkrankungen kann zum Beispiel die sogenannte "KG-Muko" verschrieben werden. Die gerätegestützte Krankengymnastik wird wiederum mit KG-Gerät abgekürzt. Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Segment der Physiotherapie. Zu dieser gehört daneben noch verschiedene medizinische Massagen sowie die Manuelle Therapie.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Du wirst aber sehen, dass es umso besser wird, je häufiger du bei der Krankengymnastik warst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Um fit zu bleiben, ist Krankengymnastik nicht der einzige Weg. In der Regel geht es dort darum, wieder fit zu werden und Schmerzen zu lindern. Für deine Fitness kann auch ganz klassischer Sport das Richtige sein. Mittelstädte wie Germering bieten dafür oft ideale Bedingungen, denn sie haben meistens aufgearbeitete Laufstrecken, aktive Vereine und ein vielseitiges Angebot an Fitnessstudios. Wenn nicht, gibt es noch viele andere Angebote in Oberbayern.
Meistens dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Genesung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.