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Dirk Ehlert
Physiotherapie
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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Hin und wieder hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von zwei auf vier Wochen erhöht.
Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Der Spitzenverband des Gewerbes benannte sich schon 1979 von Zentralverband Krankengymnastik in Deutscher Verband für Physiotherapie um. Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist die Bezeichnung Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Im Normalfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
Krankengymnastik umfasst meist Aktivitäten und Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.