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Max Heike
Krankengymnastik
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Krankengymnastik darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie Voraussetzung. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Gutach im Breisgau findest du hier bei gelbeseiten.de.
Nicht nur Krankengymnastik, auch anderer Sport kann oft helfen, allgemeine Beschwerden wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Außerdem kann er vor diversen Krankheiten wie Herzinfarkten schützen. Wenn du allerdings Schmerzen hast und nicht nur vorbeugend Sport machen willst, rede erst mit deinem Facharzt darüber, was du tun solltest und was dir wirklich guttut. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Gutach im Breisgau bieten viele Möglichkeiten, von angenehmen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Gutach im Breisgau kein passendes findest, schau doch mal in einer anderen Stadt in der Region Südlicher Oberrhein.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei vorbeugenden Leistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Krankengymnastik ist ein erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.