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Breuer-Brehm und Behm Praxis für Physiotherapie und Osteopathie
Krankengymnastik
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Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird daher oft von Ärzten verschrieben. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Hürth (Rheinland). Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber das ist nicht mehr aktuell.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach jedem Sport, einen Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verordnet dann die Krankengymnastik. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.