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Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, um die Bewegungsabläufe bei den Betroffenen zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen gestärkt, um Schmerzen vorzubeugen.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Hallstadt. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist veraltet.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik eignet sich für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Entscheidend ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Hallstadt solche Praxen gibt, siehst du hier.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.