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Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. Meistens dauert eine Einheit Krankengymnastik rund 20 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose und bei gerätegestüzter Krankengymnastik sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.
Krankengymnastik als physiotherapeutische Fachrichtung darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie erforderlich. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeübt werden. Adressen von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Heinsberg (Rheinland) findest du hier bei gelbeseiten.de.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.