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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Herrenberg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist nicht mehr aktuell. Die Frist wurde vom Gesetzgeber von zwei auf vier Wochen erhöht.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, auch für Kinder. Wichtig ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Herrenberg solche Praxen gibt, siehst du hier.
Üblicherweise dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Im Normalfall werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.