
Praxis für Physiotherapie und Osteopathie Zehner, Riedmeier
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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Hohenbrunn. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr gültig.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Hohenbrunn solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Präventivangeboten, etwa Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Wie nach jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.