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Krankengymnastik in Jork Stadtteil Borstel (2 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen und Aktivitäten, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Daher wird sie oft von Ärzten verschrieben. Ein Beispiel sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Ergänzend dazu gibt es passive Techniken, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.

Schon Säuglingen kann Physiotherapie verschrieben werden. Tatsächlich sind die behandelnden Personen meist schon in fortgeschrittenem Alter. Das liegt daran, dass sie häufiger entsprechende Symptome haben. Außerdem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Jork findest du hier.

In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Auf der Reha oder im Krankenhaus können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Anwendungen. Sollte das nicht ausreichend sein, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.

Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

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