Giebler Mark Praxis für Physiotherapie Krankengymnastik und Massagen
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Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivleistungen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.
Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Behandlungen, die der Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung dienen. Ein Beispiel sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Daneben gibt es passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Künzelsau leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Gebühren für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.