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Krankengymnastik in Kamp-Lintfort (42 Treffer)

Häufige Fragen

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28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Kamp-Lintfort. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Aber keine Sorge, diese Frist ist nicht mehr aktuell.

Krankengymnast ist eine ausrangierte Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, mittlerweile wird sie dagegen nicht mehr verwendet, da Krankengymnastik ein Segment der Physiotherapie ist.

Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Mit Krankengymnastik sind vor allem Übungen und Aktivitäten gemeint, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird deshalb häufig von Ärzten verordnet. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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