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Krankengymnastik in Kirchhain (21 Treffer)

Häufige Fragen

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Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Deshalb wird sie oft von Ärzten verschrieben. Dazu zählen sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Techniken, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Kirchhain solche Praxen gibt, siehst du hier.

Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Hessen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

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