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Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden die primäre Behandlungsmethode. Beispielsweise unterstützt sie Schlaganfallpatienten dabei, sich wieder zu bewegen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen vorzubeugen.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Pro Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Sollte das nicht ausreichen, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.
Nicht nur in Großstädten, auch in Mittelstädten wie Kleve (Niederrhein) sind Rückenschmerzen längst ein Problem. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und vergleichbaren Vorsorgeleistungen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.