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Physiotherapie
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Die Gebührentabelle für Beamte und Privatversicherte entspricht üblicherweise der für Selbstzahler. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) kostet circa 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen helfen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu mindern. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um motorische Beweglichkeit zurückzugewinnen und Beschwerden zu minimieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann zum Beispiel dazu beitragen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivangeboten gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Lübbenau/Spreewald solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist überholt.