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Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verschreibt dann die Krankengymnastik. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Langenhorn. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss, doch das ist nicht mehr aktuell.
Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Beamte entspricht meistens der für Selbstzahler. Eine Physiotherapie-Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit etwa 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Leistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.