Mano Sana Inh. Marco Uhl Krankengymnastik
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Krankengymnast ist eine nicht mehr zeitgemäße Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Oft dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Die Kostenerstattung fällt für solche Rückenschulen anders aus, da diese nicht auf Rezept verschrieben werden. Viele Krankenkassen bieten Präventionsprogramme, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept ausgestellt wurde. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.