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Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und vergleichbaren Präventivangeboten gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Krankengymnast ist eine ausrangierte Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, mittlerweile wird sie dagegen nicht mehr verwendet, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen hat sich bewährt. Nicht selten kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Da diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, gelten andere Kostenerstattungen. Stattdessen haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.