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Krankengymnastik in Markt Schwaben (20 Treffer)

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Dr. med. Rolf Krebs Orthopäde Privatpraxis f. Rheumatologie, Sportmedizin, Chirotherapie, ambulante und stationäre Operationen

Ärzte: Orthopädie und Unfallchirurgie (Fachärzte)

Größten Wert legen wir auf eine präzise und umfassende Diagnostik und eine maßgeschneiderte Behandlu...
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Häufige Fragen

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Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Physiotherapeut und Krankengymnast bedeuten genau das Gleiche. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Zweig der Physiotherapie. Daher ist die Bezeichnung Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.

Die Zahl der Behandlungen ist von der Geschwindigkeit der Regeneration und der Schwere der Einschränkung abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die im Normalfall ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

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