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Rasp Sylvia - Krankengymnastik
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Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Marktredwitz solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Schwere der Einschränkungen und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die im Normalfall ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Marktredwitz arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Im Normalfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Das soll die Patienten dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu begreifen, dass so eine Behandlung Geld kostet. Außerdem muss für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Sportverein auch Geld bezahlt werden. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.