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Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu mindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Unter anderem wird sie nach Schlaganfällen oder Operationen eingesetzt, um die Beweglichkeit der Patienten aufzubauen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.
Im Normalfall werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach größeren Verletzungen und Operationen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
Nicht jede Behandlungsmethode ist gleich teuer. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Kosten. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie nach einem Schlaganfall sind teurer.
Krankengymnastik darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie notwendig. Bestimmte Leistungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Marschacht findest du hier bei gelbeseiten.de.