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Physiotherapie Carmen Schönherr
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, Kinder eingeschlossen. Wichtig ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Mittweida solche Praxen gibt, siehst du hier.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Wie bei jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.