Gesundheitszentrum Neukirchen Krankengymnastik
Physiotherapie
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Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen helfen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu mindern. Nach Operationen ist sie oft eine wertvolle Hilfe, um Kraft und Beweglichkeit erneut aufzubauen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen aufgebaut, um Schmerzen zu lindern.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie notwendig. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Neukirchen Knüll findest du hier bei gelbeseiten.de.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.