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Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung St. Ingbert
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Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Deshalb wird sie oft von Ärzten verordnet. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch passive Techniken, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Neunkirchen Saar solche Praxen gibt, siehst du hier.
So gut wie alle Praxen für Physiotherapie bieten Krankengymnastik an. Nur mit einer entsprechenden Qualifikation ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Behandlung bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Neunkirchen Saar ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und ähnlichen Vorsorgeleistungen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.