Therapiezentrum F. Hapke E. Krüger Krankengymnastik
Physiotherapie
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Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium erforderlich. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Nienburg (Weser) findest du hier bei gelbeseiten.de.
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Aber du wirst merken, dass es umso besser wird, je öfter du bei der Physiotherapie warst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Krankengymnastik ist eine anerkannte Methode bei Rückenschmerzen. Nicht selten kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen merklich verringern. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.