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Krankengymnastik in Nienhagen bei Celle (36 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Niedersachsen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist überholt. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um 14 Tage erhöht.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und vergleichbaren vorbeugenden Leistungen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.

Muskelkater nach dem Sport ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist gut belegt. In vielen Fällen ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, oft sogar 80 bis 100 Prozent.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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