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Krankengymnastik in Nordhorn (14 Treffer)

Häufige Fragen

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Innerhalb der Physiotherapie ist Krankengymnastik von zentraler Bedeutung. Sie wird beispielsweise nach Knieoperationen eingesetzt, um die motorischen Fähigkeiten der Patienten zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien gestärkt, um Schmerzen vorzubeugen.

Krankengymnastik ist eine bewährte und anerkannte Methode bei Rückenschmerzen. Nicht selten kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen merklich verringern. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.

Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Zahlreiche Adressen von Praxen für Krankengymnastik in Nordhorn sind hier auf gelbeseiten.de zusammengestellt. Grundvoraussetzung, um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin. Krankengymnastik ist der wichtigste Teil der Physiotherapie. Im Jahr 1994 wurden die damals noch als Krankengymnasten bezeichneten Fachkräfte zu Physiotherapeuten umbenannt. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, so zum Beispiel Massagen oder die Manuelle Therapie.

Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Therapiebedarf am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

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