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Krankengymnastik Grund
Physiotherapie
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28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Doch das ist nicht mehr aktuell.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Obernburg am Main leiden viele Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Sollte es erforderlich sein, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.