Susanna Anke Krankengymnastik Praxis Anke
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Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Diese Art der Therapie darf von Physiotherapeuten erst nach Abschluss eines speziellen Studiums oder einer Ausbildung durchgeführt werden. Für wen das in Obernkirchen gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Obernkirchen solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Präventivangeboten, etwa Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.
Krankengymnastik beinhaltet meist Aktivitäten und Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Daneben gibt es passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.