Economy
Masanek Gerhild
Physiotherapie
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Physiotherapie
Physiotherapie
Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Osterode am Harz solche Praxen gibt, siehst du hier.
In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Falls nötig, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.
Um fit zu bleiben, ist Krankengymnastik nicht der einzige Weg. Meistens geht es dort darum, wieder gesund zu werden und Schmerzen zu verhindern. Für deine Fitness ist oft ganz normaler Sport das Richtige. Insbesondere kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Osterode am Harz bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Osterode am Harz kein passendes findest, schau doch mal in der nächsten Stadt wie etwa Göttingen.
Stolze 90 Prozent der Gebühren übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.