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Drews Christiane
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Ärzte: Orthopädie und Unfallchirurgie (Fachärzte)
Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Peine solche Praxen gibt, siehst du hier.
Nicht jede Behandlungsmethode ist gleich teuer. Gruppentherapien sind günstiger als Einzeltherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei neurologischen Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten liegen die Kosten höher, Gruppenanwendungen wie Rückenschulen sind günstiger.
Im Normalfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.